Einzelinitiative eingereicht:
«Erlenbacher Gestaltungsplan Bahnhofstrasse sei aufzuheben»

Von Christiane Brasseur

Mit einer Einzel-Initiative wird die Aufhebung des mittlerweile neun Jahre alten Gestaltungsplans angestrebt. Grund für die Aufhebung ist der Umstand, dass die mit dem bisherigen Gestaltungsplan anvisierte Verdichtung und Nutzungsdurchmischung mit möglichst wenig Zusatzverkehr auf der Bahnhofstrasse heute faktisch und rechtlich nicht mehr möglich ist. Zeit und Umstände haben den Gestaltungsplan überholt, was eine Neuregelung erfordert, so die Einzelinitiative.

Am 25. Juni 2012 setzte die Gemeindeversammlung Erlenbach den «Öffentlichen Gestaltungsplan Bahnhofstrasse» und dessen Bestimmungen fest. Damit sollte das betroffene Gebiet mit verschiedenen Nutzungen baulich verdichtet werden. Die Erschliessung sollte dabei nicht über die bereits damals ausgelastete Bahnhofstrasse erfolgen, sondern am Rande und rückwärtig. Zu diesem Zweck sollte den Bahngeleisen entlang eine 7.50 Meter breite Zufahrtsstrasse erstellt werden.

Die blauen Pfeile geben die geplante Erschliessung entlang der Grenze abseits der Häuser an.

Situationsplan zum «Öffentlichen Gestaltungsplan Bahnhofstrasse (mit ergänzten Nummer 367 des «Dienerhauses»)

«Dienerhaus» steht im Weg

Das inventarisierte, als Brockenhaus und Asylantenunterkunft genutzte «Dienerhaus», stand der Realisierung der neuen Zufahrtsstrasse allerdings im Weg, reicht es doch bis vier Meter in diese geplante Strasse hinein. Entsprechend waren die Entlassung aus dem Inventar und der darauffolgende Abbruch des «Dienerhauses» mitgeplant.

Dem steht nun aber entgegen, dass die kantonale Denkmalpflege der Liegenschaft nebst der kommunalen auch eine überkommunale Bedeutung zumisst. Damit ist ein Abbruch des Dienerhauses nicht mehr möglich.

Mittlerweile ist die Gemeinde Erlenbach der entsprechenden Aufforderung der kantonalen Denkmalpflege nachgekommen und hat einen Schutzvertrag in Hinblick auf eine Sanierung ausgearbeitet. Ihrerseits haben die Erlenbacherinnen und Erlenbacher am 13. Juni 2021 an der Urne dem Sanierungskredit von 5.3 Millionen für das Dienerhaus zugestimmt.

Erschliessung des Gebiets nur über die Bahnhofstrasse möglich

Die geplante Erschliessung des Gebiets der rückwärtigen Grenze entlang ist somit nicht mehr möglich. Die im «Öffentlichen Gestaltungsplan Bahnhofstrasse» vorgesehenen mächtigen, nutzungsverdichteten Wohn- und Gewerbebauten könnten heute nur über die jetzt schon ausgelastete Bahnhofstrasse erschlossen werden – also genau das, was die Teilnehmer der von der Gemeinde organisierten Workshops aus dem Jahre 2010 auf keinen Fall wollten.

Schiffbruch der Planungen im Gebiet Bahnhofstrasse

Wie schon sein Vorgänger, der Zentrumsplan aus dem Jahre 1967, zeigt der Gestaltungsplan 2012 auf, dass das Gebiet Bahnhofstrasse aus Erschliessungsgründen für die angedachten Nutzungen schlicht nicht geeignet ist. Statt mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, wäre es zielführender, die Schönheiten des Gebiets, seiner alten Gebäude und Baumbestände zu kultivieren, um der Bevölkerung weiterhin eine Grün-Oase mitten im Dorf zu bieten. Orte für verdichtete Nutzungen bieten sich in Erlenbach anderswo bessere an.

Aufhebung des Gestaltungsplans nach fünf Jahren möglich

Seit dem Inkrafttreten des Gestaltungsplans im Jahr 2013 sind mehr als fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde kein Gebäude erstellt, das von mit den Möglichkeiten des Gestaltungsplanes Gebrauch gemacht hat. Auch der Ersatzbau «Riethmann» an der Dorfstrasse hält sich an die normalen Bauvorschriften. Die Aufhebung des Gestaltungsplans ist somit gesetzlich möglich, was mit der Einzelinitiativ beantragt wird. Entscheiden wird die Gemeindeversammlung.

Es bleibt zu hoffen, dass der neue Gemeinderat Erlenbach die Einzelinitiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern möglichst rasch zur Entscheidung vorlegt.

1. September 2022