Die halbe Wahrheit

Erlenbach sucht für die kommende Badesaison eine neue Pächterin oder einen neuen Pächter für die Wyden-Badi. Warum die Pacht innert vier Jahren bereits zum dritten Mal neu ausgeschrieben werden muss, darüber gibt der Gemeinderat allerdings keine klare Auskunft.

Grund für das Ende des Pachtvertrages nach nur zwei Jahren sei, so die neue Gemeindeschreiberin Adrienne Suvada laut der Zürichsee-Zeitung, eine «Reorganisation der gesamten Gemeindeverwaltung», welche zu «diversen Überprüfungen und Anpassungen geführt» habe.

Das ist, bei allem Respekt vor der hohen Kunst, zu reden ohne etwas zu sagen, nur ein Teil der Wahrheit. Denn letztlich geht es in diesem konkreten Fall um etwas völlig anderes: Das derzeitige Pächter-Ehepaar Urs und Nathalie Meisterhans ist schlicht nicht mehr tragbar. Denn bei Urs Meisterhans handelt es sich, wie Forum Erlenbach und die Online-Zeitung «Republik» bereits vor anderthalb Jahren aufgedeckt haben, um ein von der New Yorker Staatsanwaltschaft international gesuchtes mutmassliches Mitglied einer zehnköpfigen Bande von Finanzbetrügern, die gutgläubige Investoren mittels Urkundenfälschung, gefälschter Identität, Überweisungsbetrug, Geldwäsche und weiteren Delikten um Millionen geprellt hätten.

«… hat uns nicht zu interessieren»

Als diese missliche Angelegenheit vor anderthalb Jahren bekannt wurde, teilte der damalige Gemeindeschreiber Daniel Keibach dem Forum Erlenbach auf Anfrage mit, die Liegenschaftenkommission, welche für die Verpachtung der Wyden-Holzbadi zuständig ist, habe die Bewerbung von Urs Meisterhans eingehend (!) geprüft; Meisterhans sei in der Schweiz nicht straffällig geworden. Und: «Was in den USA läuft», so Keibach, «hat uns nicht zu interessieren».

Das war schon damals nicht ganz richtig, denn gegen Meisterhans liefen schon damals seit längerem auch in der Schweiz Verfahren wegen schwerer Veruntreuung, Urkundenfälschung und betrügerischem Konkurs. Er war deswegen auch bereits verurteilt worden; diese Urteile waren damals bloss deshalb noch nicht rechtskräftig, weil Meisterhans die Verfahren durch Einsprachen immer wieder hinausgezögert hat. Laut «Republik» hat das Bundesgericht im vergangenen Sommer seinen Revisionsantrag letztinstanzlich abgewiesen. (Das stand so auch in der Zürichsee-Zeitung; auf Intervention von Meisterhans korrigierte die Redaktion die entsprechende Textstelle und schrieb statt dessen, dass der Entscheid des Bundesgerichts immer noch ausstehe.)

Im Erlenbacher Tempo

Wie seriös oder oberflächlich die Bewerbung von Meisterhans von der Liegenschaftenkommission damals immer auch abgeklärt worden ist, – spätestens nach den Veröffentlichungen der «Republik» und im Forum Erlenbach war klar, dass der Zweijahres-Vertrag nicht mehr verlängert werden kann: Keine Gemeinde kann sich einen Bademeister leisten, der wegen schwerer Delikte international ausgeschrieben und auch in der Schweiz verurteilt worden ist.

Umso erstaunlicher ist, dass die Liegenschaftenkommission zwar bereits im vergangenen Sommer beschloss, einen neuen Pächter zu suchen, sich aber bis jetzt Zeit liess, die Pacht neu auszuschreiben. 

Christian Rentsch